Beschäftigung
In Bad Honnef hatten schon 2015 über 60 % der noch nicht anerkannten Flüchtlinge eine Beschäftigung bei der Kommune oder bei einem gemeinnützigen Träger (verpflichtender 1-Euro-Job, wie im Asylbewerberleistungsgesetz gesetzlich vorgeschrieben). Diese Maßnahme soll bei der Tagesstrukturierung in der Wartezeit bis zum Asylverfahren helfen und verbessert durch den Kontakt zu deutschen Mitarbeitern die Sprachkompetenz. Wer in den Beschäftigungszeiten nachweislich einen Sprachkurs besucht ist von dieser Verpflichtung freigestellt.
Auch durch das Engagement ehrenamtlicher Paten werden Flüchtlinge in Praktika, ausbildungsfördernde Maßnahmen oder sogar Stellen vermittelt.
Jugendmigrationsdienst für Flüchtlinge von 12-27 Jahren
Informationen zu Schule und Ausbildung, die Sprechstunden finden Sie unter Begegnung und Beratung
Allgemeine Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu Praktika u.ä.