begleiten

 

Erstbegleitung bedeutet eine Begleitung am Tag der Ankunft vom Rathaus zur Sparkasse zur ersten Scheckeinlösung und zur Unterkunft. Hilfe beim Auspacken der Starterkiste (steht meist bereit aus der Starthilfe), Kauf erster Lebensmittel.  Evtl. kurze Stadtführung  (geht auch am Folgetag): Wo sind günstige Geschäfte, Straßenbahn/Bus. Wo befinden sich wichtige Anlaufstellen wie Tafel, Kleiderkammer, Sachspendenlager.

Voraussetzung für eine Erstbegleitung ist zeitliche Flexibilität innerhalb der Dienstzeiten des Rathauses und eine gute Erreichbarkeit. Oft gibt es für die Ankunft neuer Flüchtlinge nur 48 Std. Vorlaufzeit. Ein Auto zur Verfügung zu haben ist von Vorteil.

Erste Gänge folgen der Erstbegleitung: ins Bürgerbüro für den Meldeschein, ins Geldinstitut für die Kontoeröffnung, zur Anmeldung bei der Krankenkasse, möglichst Begleitung zur Ausgabe in der Tafel (montags), Sachspendenausgabe (montags bzw. nach Absprache) und/ oder Caritas-Kleiderkammer (dienstags). Anmeldung oder Begleitung zum Sprachkurs und zum Café International. Bei Kindern: Anmeldung für KiTa-Platz im Jugendamt, in der Schule, beim Arzt. Ein Attest vom Arzt vor Schulbesuch ist Pflicht, Schulkinder werden auch im Gesundheitsamt in Siegburg vorgestellt.

Erste Gänge sind zeitlich planbarer, aber an Dienstzeiten von Behörden und Termine gekoppelt.